
Mitbestimmung und Beteiligung sind wichtige Gestaltungsfelder für ein gutes Diversity-Management. Sie fördern Demokratisierungsprozesse in der Arbeitswelt. Durch eine funktionierende und gute Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Interessenvertretung entstehen Chancen für konstruktive Lösungen, wird die Akzeptanz für Vielfalt gestärkt und den Beschäftigten Vertrauen und Sicherheit gegeben. Mitbestimmung und Beteiligung können ein gutes Diversity-Management bewirken, wenn sie als Leitprinzip auf allen Ebenen und Handlungsfeldern verankert sind, wenn sie zur Ausbalancierung unterschiedlicher Interessen genutzt werden, wenn sie die Mitwirkung und Mitgestaltung der Beschäftigten ermöglichen.
Auch Interessenvertretungen sind in Anbetracht der Akzeptanz vielfältiger Belegschaftsinteressen vor neue Herausforderungen gestellt. Nicht nur für das Unternehmen ist der Nutzen groß, wenn es sich in seiner Produkt- und Personalpolitik bemüht, der Vielfalt der Beschäftigten, ihrer Kompetenzen und Lebensentwürfe gerecht zu werden. Auch die Beschäftigten profitieren.
Für die Interessenvertretung ist ebenso wie für Personalverantwortliche der Diversity-Gedanke eng verknüpft mit dem Fördern von Motivation, Leistungsbereitschaft und –fähigkeit in entsprechenden Arbeitsprozessen. Ein Diversity-Management eröffnet auch für Interessenvertretungen Gestaltungsspielräume. Dazu müssen Hindernisse erkannt, erfasst und beseitigt werden. Eine gute Qualität der Arbeit und ein gutes Betriebsklima nutzt allen – dem Unternehmen wie den Beschäftigten. Das vorliegende Selbstanalyseinstrument kann für Geschäftsführung und Interessenvertretung einen wesentlichen Beitrag leisten.
Gleiche Chancen, der gleiche Zugang zu Beruf, Qualifizierung und Karriere, sind auch eine Frage von Gerechtigkeit. Hier ist das Handlungsfeld für die Interessenvertretung. Es ist Aufgabe von Betriebs- und Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen, sich für Chancengleichheit einzusetzen. Vereinbarungen zwischen Geschäftsführung und Interessenvertretung u.a. „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“, „Förderung der Gleichstellung und Chancengleichheit“, „Integrationsvereinbarungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ bis hin zu gezielten „Diversity-Vereinbarungen“ sind der schriftliche Ausdruck derartiger Aktivitäten.